Das Kulturkuratorium setzt sich aus 15 Personen zusammen. Deren Aufgaben: Fachliche Beurteilung von Ansuchen um Förderung ab 3500 Euro. Vorschläge für die Mittelvergabe. Mediation für Kulturschaffende und Beratung der Landesregierung. Erarbeitung von Vorschlägen mit kulturpolitischen und künstlerischen Zielsetzungen sowie zur Verwirklichung größerer Projekte. Beratung der Landesregierung bei strukturellen Veränderungen und bei Schwerpunktsetzungen sowie beim Wahrnehmen von Eigentümerrechten. Begutachtung von Entwürfen für Gesetze und Verordnungen des Landes zu kulturellen Belangen. Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Kunst- und Kulturpolitik.
Das Kulturkuratorium folgte im Februar 2013 entsprechend der Novelle zum Kultur- und Kunstförderungsgesetz dem Förderbeirat und dem Landeskulturbeirat nach und ist in der jetzigen Zusammensetzung bis Ende 2014 bestellt. Die Mitglieder dürfen während ihrer Funktionsperiode bei keiner anderen Gebietskörperschaft eine vergleichbare Funktion ausüben. Sie befinden im Jahr über rund 700 Förderungsansuchen in etwa 30 mehrstündigen Sitzungen. Für ihre Tätigkeit werden sie entsprechend den Bestimmungen des Landes für Aufsichtsräte entschädigt.
Das Kulturkuratorium kann, wenn nötig, Ansuchen zur Vorbegutachtung an die Fachexperten übertragen (siehe links).