Pässe für Privatwaffen sollen für Polizisten nach den Vorstellungen des Innenministeriums leichter zugänglich werden. Aus dem Innenministerium wurde am Mittwoch ein entsprechender Bericht des "Kurier" bestätigt. Nicht zuletzt wegen der erhöhten abstrakten Terrorgefahr sollten Beamte nach Meinung des Innenressorts auch in ihrer Freizeit wehrhaft sein können.

Novelle zum Waffengesetz

In Vorbereitung ist demnach eine Novelle zum Waffengesetz, der Polizisten den Anspruch auf einen Pass für eine private Schusswaffe aufgrund dessen ermöglichen soll, dass sie Exekutivbeamte sind. Bisher gelten für Polizeiangehörige die selben Voraussetzungen wie für jeden anderen Bürger auch. Für den Erwerb des Waffenpasses muss der Betreffende den Nachweis eines Bedrohung bringen.

Die Neuregelung soll Polizisten aber nicht zum privaten Tragen einer Waffe verpflichten. "Das gilt natürlich nur, wenn er das will", hieß es im Innenministerium. Eine zweite Möglichkeit wäre gewesen, per Erlass es den Beamten zu erleichtern, die Dienstwaffe auch privat zu tragen. Das wurde aber von den Praktikern selbst infrage gestellt. Die Glock 17 sei für private Zwecke zu groß, es gebe für diese Zwecke geeignetere Fabrikate.

Warten auf Richtline

Derzeit gibt es einen Erlass, dass ein Beamter von seinem Kommandanten die Erlaubnis zum privaten Tragen der Dienstwaffe bekommt, wenn er Bedarf hat. Er muss nachweisen, dass die Pistole zuhause genauso sicher verwahrt wird wie auf der Dienststelle, wo die Waffen normalerweise zurückgelassen werden.

Wann die Gesetzesnovelle wirklich spruchreif wird, ist noch offen. Zuerst will man die angekündigte neue Richtlinie der EU zum Erwerb und Besitz von Waffen abwarten, um danach eine richtlinienkonforme Novelle entwerfen zu können.