Caner Y. legte am Mittwochnachmittag entgegen seiner bisherigen Verantwortung ein umfassendes Geständnis ab. Dem waren eindringliche Ermahnungen von Richterin Minou Aigner vorausgegangen, die dem 33-Jährigen mehr oder weniger unverhohlen eine langjährige Haftstrafe androhte, sollte es zu einem Schuldspruch kommen. "Denken Sie an Ihre drei Kinder", gab die Vorsitzende zu bedenken. Solcherart gelang es ihr, den Angeklagten weichzukochen. "Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Rat, dass Sie mich gewarnt haben", verlautete Caner Y., ehe er sich zu einer Beratung mit seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog.

Richterin Minou Aigner
Richterin Minou Aigner © APA/GEORG HOCHMUTH

Nach einer rund 20-minütigen Besprechung mit dem Anwalt bekannte sich der Mann dann zu sämtlichen Anklagepunkten schuldig. Der 33-Jährige soll für zumindest zehn kampfbereite IS-Sympathisanten tschetschenischer Abstammung professionelle "Terror-Reisen" Richtung Syrien organisiert und im Juli 2014 als Fahrer auch an einer solchen teilgenommen haben. Diese ging in der südostanatolischen Grenzstadt Gaziantep vorzeitig zu Ende, weil die türkische Polizei die aus zwei Fahrzeugen bestehende Reisegruppe kontrollierte. Da die Tschetschenen keine Visa hatten, wurden sie nach Österreich abgeschoben.

Darüber hinaus soll Caner Y. IS-Kämpfern Bargeld, Kleidung, Mobiltelefone und Autos zur Verfügung gestellt und eine telefonische Hotline für Sympathisanten betrieben haben, die eine Reise ins IS-Gebiet antreten wollten bzw. sich auf einer solchen befanden. Bei zwei Hausdurchsuchungen wurde in seiner Wohnung auch umfangreiches IS-Propagandamaterial sowie ein Video sichergestellt, auf dem sich der gebürtige Türke als IS-Kämpfer inszeniert hatte.

Während er zuvor in stundenlangen Befragungen jedwedes strafrechtliche Fehlverhalten geleugnet hatte, tönte Caner Y. am Mittwochnachmittag plötzlich folgendermaßen: "Ich bereue es, dass ich mit solchen Menschen eingelassen habe." "Können wir davon ausgehen, dass Sie in diese Richtung nie wieder in Erscheinung treten werden?", wollte die Richterin wissen. "Ja. Ich hab' mich entschieden", sicherte der Angeklagte künftiges Wohlverhalten zu. Daraufhin hatte Aigner keine weiteren Fragen mehr. Sämtliche zur Verhandlung geladenen Zeugen wurden im Hinblick auf die - zumindest formal gegebene - geständige Verantwortung des Angeklagten mit Einverständnis der Staatsanwältin und des Verteidigers entlassen. Nach Aktenverlesungen folgen die Schlussvorträge der Anklägerin und des Verteidigers. Mit der Urteilsverkündung dürfte - je nach Dauer der Verlesungen - am späten Nachmittag oder frühen Abend zu rechnen sein.