Der 48-Jährige hatte wegen desselben Deliktes zu einem früheren Tatzeitraum bereits vier Jahre Haft ausgefasst. Angeklagt war der teils vollendete, teils versuchte schwere gewerbsmäßige Betrug. Bruckberger soll bei der Kampagne "Millionenrad" hauptsächlich Kunden aus Deutschland von Dezember 2008 bis September 2009 per Postwurfsendung fixe Gewinne vorgegaukelt, die entsprechenden Zusagen jedoch mit Express- oder Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 Euro verknüpft haben. In der Hoffnung auf hohe Gewinne haben die zumeist älteren Empfänger des Postwurfes laut Anklage in diesem Zeitraum insgesamt 587.650 Euro eingezahlt. In weit über 2,4 Millionen Fällen hatten die Kunden die Postwurfsendungen zwar erhalten, aber ignoriert, was die Staatsanwaltschaft als Versuch wertete.
Bruckberger, vertreten durch Herbert Eichenseder, blieb bei seiner Verantwortung, die er bereits bei seinen beiden anderen Prozessen dargelegt hatte, und plädierte auf nicht schuldig. Er habe sich bei seinen Geschäften auf Gutachten renommierter Rechtsexperten gestützt und sich insofern entsprechend abgesichert, meine er. Er habe sich sogar an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewandt und diesen um Prüfung der inkriminierten Gewinnbestätigungen gebeten, legte Anwalt Eichenseder erneut vor Gericht dar.
Diesen Angaben schenkte der Schöffensenat (Vorsitz: Stephanie Öner) keinen Glauben und verurteilte Bruckberger - nicht rechtskräftig - zu der Zusatzstrafe von 2,5 Jahren. Während die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, verzichte der Angeklagte auf Rechtsmittel. Die Verhandlung war noch auf zwei weitere Tage anberaumt. Doch das Beweisverfahren konnte früher geschlossen und ein Urteil gefällt werden.
Bruckberger ist mit einem weitverzweigten Firmengeflecht seit über zwei Jahrzehnten im Versandhandel und Online-Marketing sowie unter der Marke "Friedrich Müller" als Veranstalter von Gewinnspielen tätig. Dabei soll sich die Firmengruppe unlauterer Methoden bedient und Verbraucher in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Belgien, Großbritannien und Frankreich abgezockt haben. Konsumentenschützer hatten wiederholt vor den Praktiken des Gewinnspiel-Betreibers gewarnt. Anfang Februar 2013 wurde der 48-Jährige festgenommen.
In einem ersten Prozess im Oktober 2014 wurde Bruckberger wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren unbedingt verurteilt. Der Schöffensenat, der ebenfalls von Richterin Öner geleitet wurde, gelangte zur Überzeugung, er habe zwischen August und Dezember 2008 die Verbraucher um 760.000 Euro betrogen, indem für die Zusage von fixen Gewinnen diesen Express- oder Bearbeitungsgebühren von zehn bis 100 Euro verknüpfte. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Bruckberger, der sich bis Oktober 2014 in U-Haft befand, wurde mittlerweile in Strafhaft überstellt.
In einem zweiten Prozess, der den Zeitraum 2000 bis 2004 umfasste, wurde Bruckberger Ende November 2014 freigesprochen. Dieser Senat (Vorsitz: Eva Brandstetter) war der Meinung, es liege keine Täuschung und damit kein Betrug vor. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.