Der Pensionist musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) verantworten. Er hatte im Herbst 2012 begonnen, sich an einem damals achtjährigen Mädchen zu vergreifen. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der gut situierte, kunst- und kulturbeflissene Mann, der über Wohnsitze in Rom und Wien verfügt, ein Barvermögen von 800.000 Euro besitzt und eine monatliche Pension von 4000 Euro netto bezieht, in die Enkelin seiner langjährigen Lebensgefährtin verliebt. Er beließ es nicht bei bloßen Gefühlen. Gerne brachte er die Kleine zu Bett und las ihr "Gute Nacht"-Geschichten vor - um das Mädchen anschließend zu Berührungen und Handlungen aufzufordern bzw. solche selbst vorzunehmen.

Es handle sich um einen "regredierten Täter", der sich infolge von Beziehungsproblemen mit seiner Partnerin dem Kind zugewandt habe, stellte Verteidiger Helmut Graupner fest: "Er ist nicht pädophil." Es habe "eine besondere Gelegenheit in der Familie gegeben, die er ausgenützt hat", meinte der Anwalt.

Der Angeklagte erhob sich zu Beginn seiner Befragung und legte im Stehen ein Geständnis ab. Was er gemacht habe, sei "ein Schock in meinem Leben" gewesen: "Ich wusste nicht, was mich dazu geführt hat." Seit er psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehme, sehe er klarer. "Es war ein sexuelles Defizit vorhanden, das ich schrecklicherweise mit einem Kind kompensiert habe", sagte der 71-Jährige, während keine zwei Meter hinter ihm seine Lebensgefährtin in der ersten Zuhörer-Reihe im Publikum saß.

Er habe sich dem jungen Mädchen "in Freundschaft" verbunden gefühlt, setzte der Großvater fort: "Bei den seltenen Begegnungen sind diese Dinge geschehen." Er bekenne sich "schuldig, mit Ausnahme der vaginalen Penetration".

Die Anklage umfasste einen Tatzeitraum von zweieinhalb Jahren. Ende 2014 hatte die Schülerin ihrer Mutter von den Erlebnissen mit dem Großvater erzählt, der daraufhin festgenommen wurde. Zwei Monate verbrachte der Mann in U-Haft. Verteidiger Graupner betonte, sein Mandant habe bereits ein halbes Jahr bevor die Strafverfolgungsbehörden von dem Missbrauch Kenntnis erlangten mit einer Therapie begonnen, um sein Leben wieder in den Griff zu kriegen.

Vor Eröffnung des Beweisverfahrens wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Mit dem Urteil war am frühen Nachmittag zu rechnen.