Seit Mai gilt ein Rauchverbot in Zeltfesten und Mehrzweckhallen. Die Bestimmung definiert den "umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz", wie ihn sich die türkis-blaue-Regierung - trotz Abschied vom Rauchverbot - auf die Fahnen geschrieben hat. Mit erfasst sind auch "nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte" (Paragraph 12, Absatz 2).
Prompt wurde ein prominenter Raucher dabei erwischt, wie er sich einen verbotenen Zug gönnte: Ein Video, das die FPÖ auf Youtube gestellt hat, zeigt FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, wie er im Festzelt bei der 1.-Mai-Kundgebung der FPÖ im "Europazelt" am Gelände des "Urfahranermarktes" in Linz gegen die neue Bestimmung verstößt (Minute 40.28):
Das Gesetz sieht auch Strafen vor: "Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 oder 13 Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen von der Inhaberin bzw. vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht, begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 3 gekennzeichnet ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro zu bestrafen."
Die Rauchverbote sind laut § 13 b eindeutig kenntlich zu machen. Hier trifft die Strafe bei Nichtbefolgung den "Inhaber": Bei Verstoß droht eine Geldstrafe bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Die entsprechenden Paragraphen des Gesetzes traten laut § 17 (8) am 1. Mai 2018 in Kraft.
Strache entschuldigt sich
Strache selbst stellte dazu nach einer APA-Anfrage fest: "Für mich war das eine FPÖ-interne Veranstaltung und mir war das allgemeine Rauchverbot im Zelt nicht bewusst. Ich halte mich sonst immer an das Rauchverbot, vor allem, wenn es in Lokalen angeschrieben ist. Ich entschuldige mich für diesen Irrtum. Eine allfällige Strafe werde ich natürlich bezahlen."