Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat noch Sonntagabend den belgischen Ratsvorsitz darüber informiert, dass eine Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Wie das Bundeskanzleramt am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA mitteilte, müsse es „bei der bereits gemäß den üblichen Verfahren eingemeldeten Stimmenthaltung Österreichs bleiben“. Andernfalls drohe eine Nichtigkeitsklage beim EuGH.

Aber hat der Bundeskanzler überhaupt das Recht, diesen Schritt zu setzen? Tatsächlich sieht das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz die Ministerverantwortlichkeit für deren Zuständigkeitsbereich vor. Mit seinem Schritt begibt sich auch das Kanzleramt auf rechtlich unsicheren Boden. Der Kanzler agiert in der Regierung nur als „primus inter pares“, als Erster unter Gleichen, hat aber – im Unterschied zu seinem deutschen Amtskollegen – keine Richtlinienkompetenz. Dass Nehammer gerne „Aufträge“ an Minister erteilt, ist deshalb ein rein politischer Akt, der auch nur bei Ministern der eigenen Partei funktioniert. Hier lesen Sie mehr.

Der Streit um das Renaturierungsgesetz wird auch auf steirischer Landesebene geführt: Lukas Schnitzer (STVP) empört sich über Grünen-Landeschefin Sandra Krautwaschl. Er sei „unglaublich fassungslos“, da die Grüne einen „vorsätzlichen Verfassungsbruch“ unterstützen würde. Die Steirerin erklärte via Facebook, sie sei „unglaublich stolz auf die mutige und wichtige Entscheidung von Leonore Gewessler, dem EU - Renaturierungsgesetz morgen (Montag, Anm.) zuzustimmen, wenn es zu einer Abstimmung kommt.“