Die Experten beraten auch am morgigen Dienstag in Brüssel. Die darauffolgende Sitzung ist für den 23. Oktober angesetzt, eine Tagesordnung sei aber noch nicht festgelegt worden, sagte die Sprecherin. Eine Entscheidung müsse erst bis Jahresende getroffen werden, sagte eine Kommissionssprecherin. Ein Abstimmungsdatum sei noch nicht festgesetzt.

Auf Fragen, ob die EU die Zulassung möglicherweise nicht mehr für zehn Jahre verlängere, sondern für einen kürzeren Zeitraum, antwortete die Sprecherin, die EU-Kommission zur Zusammenarbeit mit den Staaten bereit. Der derzeitige Vorschlag sehe aber eine Verlängerung für weitere zehn Jahre vor. Auch habe die EU-Kommission in den bisherigen Kommentaren, welche die Staaten schriftlich an Brüssel übermittelt haben, keinen solchen Vorschlag für einen kürzeren Zulassungszeitraum erhalten.

Studien liefern konträre Ergebnisse

Glyphosat steht in Verdacht, möglicherweise Krebs auszulösen, wissenschaftlich geklärt ist die Frage allerdings nicht - trotz eines enormen Volumens von Untersuchungen zu diesem Thema, die mehrheitlich von keinem derartigen Risiko ausgehen. Das Internationale Krebsforschungszentrum der WHO stuft die Chemikalie als "wahrscheinlich" krebserregend ein. Die EU-Chemieagentur Echa hält ein solches Risiko dagegen für "unwahrscheinlich". Die EU-Kommission hatte die Zulassung für den Unkrautvernichter vorläufig bis Ende dieses Jahres verlängert. Frankreich stimmte gegen den Schritt.

Österreich will auf EU-Ebene künftig gegen eine Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Pestizids Glyphosat stimmen. Ein entsprechender Beschluss wurde auf Initiative der Grünen am Dienstag im EU-Unterausschuss des Parlaments gefasst. SPÖ und FPÖ schlossen sich dem Antrag der Grünen an, ÖVP und NEOS sprachen sich dagegen aus. Der im EU-Unterausschuss getroffene Beschluss bindet Landwirtschaftsminister. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) wies zuletzt darauf hin, dass Österreich bei der kommenden Abstimmung ohnehin nicht für die Zulassung stimmen werde, da die EU-Kommission schon 2016 von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) dafür formulierte Bedingungen bisher nicht berücksichtige.