Das deutsche Amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfährt immer öfter von Reisen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer. Die Zahl könnten aber weder das BAMF noch die Bundespolizei beziffern, hieß es am Donnerstag. Eine Reise ins Land, aus dem die Menschen geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung des Schutzstatus. Vieles hängt - wie oft im Asylverfahren - vom Einzelfall ab.
Für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Heimat gibt es laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe - etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Doch der Flüchtlingsstatus kann durchaus auf dem Spiel stehen: "Handelt es sich (...) um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt", heißt es beim BAMF weiter.
Als Grund für die zunehmenden Informationen über solche Reisen nannte eine Sprechern des BAMF, dass andere Stellen wie die Bundespolizei, die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit mittlerweile für das Thema stärker sensibilisiert seien. Zudem gebe es inzwischen einen "funktionierenden Kommunikationsweg" zwischen den Behörden, der nun noch verbessert werden solle. Deutschland hatte allein nach der großen Flüchtlingsbewegung 2015 fast eine Million Asylsuchende aufgenommen.
Im Herbst 2016 hatten die Berliner Arbeitsagenturen von einigen anerkanntem Asylberechtigten erfahren, die besuchsweise ins Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Arbeitsagenturen sind beteiligt, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen. Künftig solle genau vorgegeben werden, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren werde, sagte eine Sprecherin.
"Der häufigste Grund ist, dass jemand schauen will, ob sein Haus, seine Werkstatt oder sein Geschäft noch existiert", sagt Usahma Felix Darrah vom Büro der oppositionellen Syrischen Nationalen Koalition in Berlin. Karim al-Wasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt, es könne auch vorkommen, dass ein Iraker, der an seinem Herkunftsort gefährdet sei, nach Jahren der Abwesenheit in das sicherere Kurdengebiet reise, um dort Verwandte zu treffen.
Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland aktuell noch läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt allerdings ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben. Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen. Für Geduldete sind Reisen ins Ausland auch nicht ohne weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.