Botschaften und Generalkonsulate der Ukraine stellen ab Dienstag temporär die allermeisten konsularischen Dienstleistungen für männliche Staatsbürger im wehrfähigen Alter ein. Dies resultiert aus einem Brief des neuen ukrainischen Vizeaußenministers Andrij Sybiha an Missionschefs, den das Onlinemedium Dserkalo Tyschnja in der Nacht auf Dienstag veröffentlichte. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit nötigen Klärungen der rechtlichen Folgen eines neuen Mobilisierungsgesetzes.

Er ordne an, dass ab dem 23. April 2024 temporär konsularische Handlungen auf Antrag von ukrainischen Staatsbürgern männlichen Geschlechts im Alter von 18 bis 60 Jahren eingestellt werden, erklärte der Karrierediplomat Sybiha, der erst vor wenigen Tagen aus dem Präsidentenbüro in das Außenministerium zurückgewechselt war. Lediglich Identitätsbestätigungen für die Rückkehr in die Ukraine können für diese Personengruppe noch ausgestellt werden, heißt es im Brief.

Novelle des ukrainischen Mobilisierungsgesetzes

Nachdem am Vormittag ein nicht zu offiziellen Kommentaren befugter Vertreter der Diplomatie gegenüber der APA betont hatte, dass es sich beim publizierten Dokument um keine Fälschung handle, bestätigte auch Außenminister Dmytro Kuleba auf X, ehemals Twitter: Männer im wehrfähigen Alter seien ausgereist und hätten ihrem Land gezeigt, dass sie die Fragen des Überlebens der Ukraine nichts angingen. Aber dann kämen sie und wollten von diesem Land Dienstleistungen erhalten, erklärte der Außenminister. „So geht das aber nicht“, schrieb Kuleba. Er unterstrich, dass von einer vorübergehenden Maßnahme die Rede sei und sein Ministerium demnächst über die Regeln beim Erhalt von konsularischen Dienstleistungen für die betreffende Gruppe informieren werde. Zudem verwies er auf die Novelle des umstrittenen ukrainischen Mobilisierungsgesetzes, das vor wenigen Tagen in Kraft trat und schärfere Bestimmungen vorsieht.