Zwei Bedienstete einer Vorarlberger Gemeinde sind am Dienstag am Bezirksgericht Bludenz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei gesprochen worden. Ihnen wurde zur Last gelegt, 2016 den Tod einer damals 14-jährigen Wanderin mitverursacht zu haben. Die Schweizer Jugendliche war im alpinen Gelände abgestürzt, weil das Geländer brach, an das sie sich lehnte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Mädchen unternahm im Oktober 2016 gemeinsam mit ihrer Familie eine Wanderung im Montafon. Um einem entgegenkommenden Paar auszuweichen, blieb die Familie kurz stehen, die 14-Jährige lehnte sich dabei an das Holzgeländer - woraufhin die obere Zaunlatte völlig unvermittelt brach. Die Jugendliche stürzte 18 Meter rücklings über eine steile, felsdurchsetzte Böschung und kam in einem Bach zu liegen. Der gerufene Notarzt reanimierte das Mädchen, das aber kurz darauf im Krankenhaus verstarb.

Als Bedienstete der Gemeinde kontrollieren die beiden Angeklagten die Wanderwege der Kommune nach jeder Wintersperre auf mögliche Gefahren. Dabei prüfen sie die Holzrundlinge der Geländer in zwei Höhen mit ihrer Körperkraft. Der Balken, der Monate später brechen sollte, hielt der Überprüfung stand. Zwar war er auf der Rückseite durch Pilz-Einwirkung verfärbt, das war aber nur schwer zu erkennen.

Zwei Sachverständige stellten in der Verhandlung fest, dass eine Verwitterung durch Substanzpilze - die anders als Oberflächenpilze nicht gut sichtbar sind - einen enormen Schaden an der Holzsubstanz anrichten kann. Doch selbst Experten falle es schwer, die Gefahrensituation konkret zu beurteilen. "Die Männer haben - soweit ich das beim Lokalaugenschein gesehen habe - ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig gemacht", sagte einer der zwei Sachverständigen. Bei dem Unglück seien mehrere unglückliche Umstände zusammengetroffen. Nur so habe der Unfall erst geschehen können.

Richterin Bettina Sperger verwies darauf, dass es keinerlei Vorschriften gebe, wie Wege genau zu warten seien. Zudem könnten sie nicht ständig kontrolliert werden. "Jeder Freizeitsportler hat eine gewisse Eigenverantwortlichkeit", so die Richterin. Dass der obere Rundling durch einen speziellen Substanzpilz geschwächt war, hätten die beiden Bauhofmitarbeiter nicht ahnen können.

So kam das Gericht zu der Entscheidung, dass die beiden Angeklagten frei zu sprechen sind. Das Verfahren gegen die Gemeinde wurde vorerst ausgeschieden. Ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch akzeptiert, blieb offen. Die Urteile waren damit nicht rechtskräftig.