Das Ende der Zettelwirtschaft in Ordinationen hat einen sperrigen Namen: Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice, kurz EBS, nennt sich das System, das den Arztbesuch für Patienten grundlegend neu ordnen wird. Zuweisungen und Verordnungen können damit künftig zu hundert Prozent elektronisch durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computer- und Magnetresonanztomographie papierlos via EBS abgewickelt. Alles, was es dazu braucht, ist die E-Card.

Neu ist auch die Einführung der sogenannten E-Medikation, die alle vom Arzt verordneten und von der Apotheke ausgegebenen Medikamente in einer E-Medikationsliste speichert. Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, ortet in der E-Medikation einen „gewaltigen Entwicklungssprung unseres Gesundheitssystems“ hinsichtlich der Patientensicherheit. Der Vorteil: Der Arzt sieht alle Medikamente auf einen Blick. Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind „ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patienten“, betont Biach. Auch Mehrfachverschreibungen sollen dadurch vermieden werden. Vorreiter der E-Medikation ist Vorarlberg, wo das System mit Jahresbeginn startete, die Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg ziehen noch heuer nach. Die weiteren Bundesländer kommen 2019 dran.



Massive Änderungen bringt im Jahr 2018 auch der Wegfall des Regresses für rund 40.000 Pflegebedürftige und ihre Familien. Diese im Vorjahr von allen Parlamentsparteien außer den Neos beschlossene Maßnahme sorgt dafür, dass die Länder künftig nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen, die in stationären Heimen untergebracht sind, zugreifen dürfen – weder auf Immobilien, Liegenschaften, Barvermögen noch auf Sparbücher. Weiterhin einbehalten werden hingegen der Großteil der Pension und ein Teil des Pflegegeldes.

Apropos Pensionen: Diese werden gestaffelt angehoben. Bis 1500 Euro brutto steigen sie mit Jahresbeginn um 2,2 Prozent, darüber gibt es bis zu einer Pensionshöhe von 2000 brutto einen Fixbetrag von 33 Euro. Die gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung um 1,6 Prozent wird bis zu einer Bruttopension von 3355 Euro gewährt, darüber sinkt die Anpassung schrittweise.

Keine Änderungen sind bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung und beim Pflegegeld vorgesehen. Die letzte Erhöhung gab es am 1. Jänner 2016.


Neu geregelt wird auch die Sachwalterschaft, die mit 1. Juli von der sogenannten Erwachsenenvertretung abgelöst wird. Das neue Gesetz soll kolportierte Zustände beenden, wonach Anwälte oder Notare bis zu 60 Sachwalterschaften gleichzeitig ausübten, weil keine Angehörigen zur Verfügung stehen. Die Zahl wird auf maximal 15 beschränkt. Ziel des neuen Modells ist eine größere Beibehaltung der Selbstbestimmung durch ein Viersäulensystem, je nachdem wie viel Unterstützung ein Mensch braucht: Es reicht in Abstufung von der bereits bestehenden Vorsorgevollmacht bis zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, die maximal drei Jahre lang gültig ist. Caritas-Präsident Michael Landau sprach von einem „mutigen Gesetz“ und einem großen Schritt für das Menschenrecht auf Selbstbestimmung.

Wie in jedem Jahr gibt es auch heuer zahlreiche Teuerungen: So steigt das E-Card-Serviceentgelt um 35 Cent auf 11,70 Euro und die Rezeptgebühr kostet nun sechs Euro. Zudem steigen für höhere Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge: Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG wird um 150 Euro auf 5130 erhöht. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 5985 Euro.