Das mutmaßliche Opfer aus der Slowakei, eine Erasmus-Studentin, die mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt ist - soll im Weg einer Videokonferenz als Zeugin befragt werden.

Die Staatsanwältin wirft einem 19-jährigen Afghanen vor, am 24. Juni gegen 23.00 Uhr vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher die junge Frau zunächst angetanzt und eingekreist zu haben. Die Studentin wollte ihre letzten Tage in Wien genießen und den Semester-Abschluss feiern. Der Angeklagte soll sie umklammert, zu küssen versucht, gestreichelt und im Intimbereich betastet haben. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, soll er ihr gefolgt sein, sie mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben. Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) bekamen das mit und schritten ein, als der Afghane auf der Frau saß und dieser das T-Shirt zerrissen haben soll.

Opfer habe sich "freizügig" verhalten

Der Angeklagte, der im Jänner 2015 nach Österreich gekommen war, hat demgegenüber zu Beginn der Verhandlung Anfang August erklärt, die 21-Jährige habe sich "freizügig" verhalten. Sie habe sich von ihm küssen lassen, seine Annäherungen sogar erwidert und den Eindruck erweckt, sie würde sich von ihm nach Hause begleiten lassen. Der 19-Jährige befindet sich auf freiem Fuß - das Gericht hatte ihn nach mehrwöchiger U-Haft am Ende des ersten Verhandlungstags gegen gelindere Mittel enthaftet, wobei der Umstand eine Rolle spielte, dass die Studentin ihrer Zeugenladung nicht nachgekommen war.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Enthaftung mittlerweile bestätigt, eine dagegen eingebrachte Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen. Aufgrund der "aktuellen Umstände" sei von keinen "besonderen Tatsachen" auszugehen, die auf eine Flucht- oder Tatbegehungsgefahr schließen ließen, stellte das OLG fest. In Verbindung mit seiner Enthaftung war dem Burschen aufgetragen worden, sich wöchentlich bei Gericht zu melden und eine Wohnanschrift und eine Beschäftigung nachzuweisen. Der 19-Jährige hat zwischenzeitlich eine Unterkunft und eine vorläufige Lehrstelle gefunden.