Zuvor war er 13 Monate in der Justizanstalt Josefstadt gesessen. Zuletzt nur mehr in Übergabehaft, weil die bulgarischen Behörden ihn wegen eines Urkundendelikts - er hatte in Bulgarien einen gefälschten Pass verwendet - zur Verantwortung ziehen wollten.

Bulgarien hat den Antrag jedoch wieder zurückgezogen. Die zeitlich begrenzte Auslieferungshaft hinsichtlich des russischen Ersuchens war bereits am 19. Jänner 2016 abgelaufen. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft zur nunmehrigen Überstellungshaft muss am Mittwoch ein Richter entscheiden. Die Übergabehaft ist zeitlich unbefristet. "Befindet sich die auszuliefernde Person auf freiem Fuß, so hat das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Festnahme anzuordnen, sofern die Durchführung der Auslieferung sonst nicht gewährleistet ist", heißt es im entsprechenden Paragraf 36 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz.

Der Russe war im Jänner 2015 im Zuge einer Zielfahndung am Wiener Hauptbahnhof festgenommen worden. Die russischen Behörden wollen ihm den Prozess machen, weil er ihrer Darstellung zufolge als Chef einer kriminellen Vereinigung zwischen November 2012 und Oktober 2013 sechs Menschen von Mitgliedern seiner Bande mit Kalaschnikow-Sturmgewehren bzw. Maschinenpistolen beseitigen ließ. Bei zwei weiteren, angeblich von Aslan G. in Auftrag gegebenen und im Dezember 2012 und Juni 2013 verübten Anschlägen kamen die drei ins Visier geratenen Personen mit dem Leben davon. Der auf organisierte Kriminalität spezialisierten Mafia-Bande werden abgesehen davon die Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajew, aus dem Jahr 2008 zur Last gelegt.

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