Er befindet sich in der Justizanstalt Josefstadt in Überstellungshaft. Damit soll seine Auslieferung nach Russland sichergestellt werden.

Bereits 2015 hat das Wiener Straflandesgericht auch im zweiten Anlauf die Auslieferung des Russen für zulässig erklärt. Darüber hatte Aslan G. Beschwerde erhoben, die entsprechende Verhandlung des Wiener Oberlandesgericht (OLG) fand am Dienstagvormittag im Justizpalast statt. Dabei wurde die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt, die Beschwerde verworfen. Die Auslieferung ist somit zulässig. Gegen die OLG-Entscheidung sind keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Der Justizminister hatte im Anschluss die Auslieferung bewilligt.

Festnahmeanordnung

In weiterer Folge beantragte die Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag eine Festnahmeanordnung nach Paragraf 36 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, welche vom Richter sofort erlassen wurde. "Befindet sich die auszuliefernde Person auf freiem Fuß, so hat das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Festnahme anzuordnen, sofern die Durchführung der Auslieferung sonst nicht gewährleistet ist", heißt es im Gesetz. G. wurde im Anschluss an die Verhandlung im Justizpalast festgenommen. Die Überstellungshaft ist zeitlich unbefristet. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft muss am Mittwoch ein Richter entscheiden.

Aslan G. war im Februar 2016 nach Hinterlegung einer Kaution von 100.000 Euro vom Wiener Straflandesgericht gegen Gelöbnis enthaftet worden. Zuvor war er 13 Monate in der Justizanstalt Josefstadt gesessen. Die zeitlich begrenzte Auslieferungshaft hinsichtlich des russischen Ersuchens war bereits am 19. Jänner 2016 abgelaufen. Zuletzt saß G. daher nur mehr in Übergabehaft, weil die bulgarischen Behörden ihn wegen eines Urkundendelikts - er hatte in Bulgarien einen gefälschten Pass verwendet - zur Verantwortung ziehen wollten. Bulgarien hatte den Antrag jedoch wieder zurückgezogen.

Russische Mafia

Der Russe war im Jänner 2015 im Zuge einer Zielfahndung am Wiener Hauptbahnhof festgenommen worden. Die russischen Behörden wollen ihm den Prozess machen, weil er ihrer Darstellung zufolge als Chef einer kriminellen Vereinigung zwischen November 2012 und Oktober 2013 sechs Menschen von Mitgliedern seiner Bande mit Kalaschnikow-Sturmgewehren bzw. Maschinenpistolen beseitigen ließ. Bei zwei weiteren, angeblich von G. in Auftrag gegebenen und im Dezember 2012 und Juni 2013 verübten Anschlägen kamen die drei ins Visier geratenen Personen mit dem Leben davon. Der auf organisierte Kriminalität spezialisierten Mafia-Bande werden abgesehen davon die Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajew, aus dem Jahr 2008 zur Last gelegt.

Der angebliche Pate bestreitet allerdings vehement, je an der Spitze einer mafiösen Vereinigung gestanden zu sein und Mordaufträge verteilt zu haben. Er bezeichnet sich als Opfer einer zufälligen Namensgleichheit und versichert, die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen wären politisch motiviert und von maßgeblichen Stellen in Moskau gesteuert.

Das russische Auslieferungsersuchen, das nach mehreren Anläufen von der Wiener Justiz zunächst genehmigt worden war, war vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) Ende 2015 zunächst auf Eis gelegt worden. Einerseits war dafür eine Gesetzesänderung in Russland ausschlaggebend. Zudem wurde bekannt, dass sich Russland in einer im August 2015 über die Bühne gegangenen Auslieferung offenbar nicht an die damals abgegebenen Garantien hielt.

Link zum Thema: Aslan G. 2 - Russe war 2016 gegen Kaution enthaftet worden