Unaufgeregt ist am späten Freitagnachmittag die Karfreitagsprozession in Traunkirchen (Bezirk Gmunden) verlaufen. Ein zwei Meter hoher Phallus neben dem Kreuzweg hatte Tage davor die Emotionen hochgehen lassen. Der Besitzer hatte die Skulptur absichtlich dort platziert, um, wie er sagte, zu provozieren. Am Gründonnerstag wurde sie dann verhüllt.

Die rund 30 Prozessionsteilnehmer hatten jedenfalls kein Problem, in unmittelbarer Nähe der zugedeckten Skulptur bei einer Kreuzwegstation zu beten, meinte Diakon Rudolf Schrödl im Anschluss: "Es hat niemand die Statue bespuckt oder versucht, sie umzustoßen." Nach einigen zornigen anonymen E-Mails, die er noch wenige Stunden vor der Prozession erhalten hatte, wäre für ihn auch anderes denkbar gewesen. "Gott strafe dich", hieß es darin beispielsweise, da Schrödl dem Kompromiss der Verhüllung zugestimmt hatte. Letztendlich sei alles dann aber "sehr unspektakulär" gewesen.

Das selbe galt auch für das traditionelle Traunkirchner "Antlaß-Singen" in der Nacht auf den Karfreitag, bei dem zum Abschluss die Gläubigen gegen 3 Uhr auf den Kalvarienberg gingen. "In der Dunkelheit war ohnehin nichts zu erkennen", meinte der Diakon.

Nietzsche-Provokation als Kompromiss

Der Antiquitätenhändler und Eigentümer der "Russenvilla" am Kalvarienberg, Jürgen Hesz, hatte das Fruchtbarkeitssymbol aus der hellenistischen Zeit auf seinem Grundstück, durch das auch der Kreuzweg führt, verrücken lassen. Damit wurde es für die Prozessionsteilnehmer gut sichtbar, was bei vielen Gläubigen im Vorfeld zu Irritationen geführt hatte. Nach Gesprächen mit Bürgermeister Christoph Schragl (ÖVP) präsentierte man den Kompromiss. Über den steinernen Penis wurde eine gelbe Plastikhülle gestülpt, unter anderem versehen mit dem Spruch von Friedrich Nietzsche: "Gelobt sei, was hart macht".

Auch wenn mit dieser Lösung eine kleine Spitze seitens des Besitzers nicht von der Hand zu weisen war, zeigten sich der Bürgermeister und der Diakon zufrieden. Die Statue wird nach den Osterfeiertagen versteigert und Hesz will der Gemeinde den Erlös für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung stellen.