Die Wirtin eines Wiener Cafès hat für das Aufladen eines Handys eine Gebühr von einem Euro verlangt. Über den Fall berichtete die Tageszeitung "Österreich". Aus rechtlicher Sicht können Gebühren für Strom eingehoben werden, aber nur wenn der Kunde davor zumindest mündlich darauf hingewiesen wurde, hieß es am Mittwoch seitens der Wirtschaftskammer.

Nach Angaben der Frau, der für "Strom" ein Euro auf die Rechnung gesetzt wurde, habe sie beim Hereinkommen gefragt, ob sie ihr Handy laden dürfe. Über etwaige Kosten sei sie nicht informiert worden, hieß es in "Österreich". "Die Gebühr steht handschriftlich in der Karte", betonte die Wirtin gegenüber dem Blatt.

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegen bisher keine derartigen Fälle vor, wie es auf APA-Anfrage hieß. In der Vergangenheit hatte die Verrechnung von Leitungswasser in Lokalen immer wieder für Diskussionen gesorgt.