Im Straflandesgericht ist am Montag über den Polizisten die U-Haft verhängt worden, der im Verdacht steht, in Wien-Margareten seine 25-jährige Freundin mit seiner Dienstwaffe erschossen und im Anschluss den gemeinsamen, 21 Monate alten Sohn erwürgt zu haben.
Das gab sein Verteidiger Ernst Schillhammer, der den 23-Jährigen gemeinsam mit der Wiener Anwältin Iris Augendoppler vertritt, bekannt.
Wie Schillhammer auf Anfrage der Austria Presse Agentur darlegte, hat der Beamte bei der Haftverhandlung zum Doppelmord-Vorwurf nicht mehr Stellung bezogen: "Er hat auf den Inhalt der Polizeiprotokolle verwiesen. Es hat keine weitere Einvernahme stattgefunden." Der gebürtige Steirer war am Wochenende stundenlang kriminalpolizeilich zur Bluttat vernommen worden, die sich bereits am 2. Oktober nach einer vom Verdächtigen behaupteten Auseinandersetzung mit seiner Freundin ereignet haben soll. Angeblich wollte er die neuerlich von ihm schwangere Frau verlassen, weil diese ihn - so der Polizist gegenüber der Kriminalisten - unter anderem geschlagen und in die Wohnung gesperrt haben soll.
"Nach Tötungsdelikt selbstmordgefährdet"
Gegen die - in Mordverfahren bedingt obligatorische - U-Haft hat der Polizist ausdrücklich auf eine Beschwerde verzichtet, berichtete Verteidiger Schillhammer. Damit ist davon auszugehen, dass der 23-Jährige bis zur Hauptverhandlung in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt bleiben wird.
Dort wird er in einer Mehrpersonen-Zelle untergebracht, wie der stellvertretende Anstaltsleiter Peter Hofkirchner der Austria Presse Agentur erklärte. "Davon kann man ausgehen, dass der junge Mann nach dem Tötungsdelikt selbstmordgefährdet ist", sagte Hofkirchner. Deswegen wurde der Polizist in der ersten Nacht mit einem speziell geschulten Insassen - einem so genannten Listener - in eine Zelle verlegt, mit dem er sich aussprechen konnte. In weiterer Folge will die JA dafür Sorge tragen, dass der 23-Jährige "passende" Zellengenossen erhält, mit denen ein dauerhaftes Auskommen gewährleistet ist.
Keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen
Besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Polizisten, der im Gefängnis mit Straftätern auf engstem Raum konfrontiert ist, hält Oberst Hofkirchner vorerst für nicht erforderlich: "Der Beamte hat sicher noch nicht viele festgenommen und bisher mit kriminellen Elementen nichts zu tun gehabt." Daher sei nicht davon auszugehen, dass seine Inhaftierung aus früheren Amtshandlungen resultierende Revanchegelüste oder Rachegedanken auslösen wird. Der 23-Jährige war erst im vergangenen Jänner in den Polizeidienst übernommen worden.
Dem stellvertretenden Anstaltsleiter ist allerdings bewusst, dass im Gefängnis die Tötung des kleinen Buben "bei Familienvätern Emotionen auslösen könnte". Daher will Hofkirchner den Fokus darauf richten, "dass die körperliche Integrität des Mannes gewahrt bleibt."