Damit hat man in Gaimberg nicht gerechnet: Nach Einsprüchen von vier Mitgliedern der Agrargemeinschaft liegt das Straferkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vor. Es kam am Faschingsdienstag, ist aber kein Faschingsscherz. Das Urteil schlug ein wie ein Blitz: Das Verwaltungsgericht bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung die Agrarbehörde. Und diese hatte die vier Gaimberger Agrarier zu eine Verwaltungsstrafe von je 495 Euro verdonnert.