"Kärntner in Not" ist ein gemeinnütziger Hilfsverein, der von der Kleinen Zeitung getragen wird. "Kärntner in Not" legt seit der Gründung im Jahr 2000 großen Wert auf nachhaltige Unterstützung. Es werden nur konkrete Vorhaben (Betreuungskosten, Therapien, behindertengerechte Wohnungsumbauten) unterstützt bzw. in sozialen Notlagen ausgeholfen. Letzteres betrifft vordringlich Miet- bzw. Energiekostenrückstände, wobei Zahlungen direkt an Vermieter oder Energieversorger geleistet werden. Penibel achten wir darauf, dass Ihre Spende dort ankommt, wo sie hingehört.
Genaue Prüfung
Jedes Ansuchen um Hilfe muss mit entsprechenden Unterlagen belegt sein. Die Angaben werden einer genauen Prüfung unterzogen. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme einer Unterstützung behält sich "Kärntner in Not" rechtliche Schritte vor.
"Kärntner in Not" ist seit 2010 ein spendenbegünstigter Verein und damit an die Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen gebunden. Die Anspruchsberechtigung orientiert sich an den Richtsätzen laut § 293 ASVG. Das bedeutet, dass Einkommensobergrenzen bestehen: Ab Jänner 2024 beträgt der Richtsatz 1921,46 € für Partner im gemeinsamen Haushalt, 1217,96 € für Alleinstehende, er erhöht sich für jedes Kind, das selbst kein Einkommen bezieht, um 187,93 €. Bei Lehrlingsentschädigungen bleibt ein Betrag von 252,80 € außer Betracht. Diese Kriterien kommen nicht zur Anwendung, wenn Menschen infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Steuerlich absetzen
Durch die Spendenbegünstigung können nicht allein Unternehmen, sondern auch private Spender ihre finanzielle Unterstützung steuerlich geltend machen. Spenden von Privatpersonen und Unternehmen sind bis zu 10 Prozent der Einkünfte beziehungsweise des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar. Seit 1. 1. 2017 muss der spendenbegünstigte Verein die Spenden automatisch dem Finanzamt melden, damit sie der Spender als Sonderausgabe in seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Dazu benötigen wir den Vor- und Nachnamen (gleichlautend wie im Melderegister) sowie das Geburtsdatum des Spenders. Bitte am Zahlschein beziehungsweise beim Online-Banking angeben. Sie können Ihre Daten auch direkt an uns schicken. Bei Unternehmen stellt die Spende eine Betriebsausgabe dar.
Wir berichten regelmäßig über Menschen, denen der Verein "Kärntner in Not" hilft. In der Vorweihnachtszeit gibt es jedes Jahr eine spezielle Weihnachtsaktion für Menschen, die vom Schicksal besonders hart getroffen wurden.
Die Weihnachtsaktion wird seit Anbeginn gemeinsam mit den "Kärntner in Not"-Partnern Caritas, Rettet das Kind, Kärntner Kinderrettungswerk, Katastrophenhilfe österreichischer Frauen - Hilfe im eigenen Land und dem Bürgerservice des Landes Kärnten durchgeführt.
"Kärntner in Not": eine Aktion der Kleinen Zeitung, unterstützt von der BKS Bank.