Der Bademeister habe gewusst, dass Kleinkinder im Bad sind und sei trotzdem in den Keller gegangen, um Wartungsarbeiten durchzuführen, erklärte der Richter. Die Kindergärtnerin war zum Unfallzeitpunkt allein mit der ersten Hälfte der insgesamt 17 Kinder im Bad. Sie habe den Ausflug auch organisiert, wodurch sich eine Teilung der Gruppe und der Aufsichtspersonen ergab. Diese Praxis sei "hinterfragenswert", meinte Richter Boschitz.

Der Bademeister muss 2.000 Euro, die Kindergärtnerin 1.500 Euro Geldstrafe bezahlen. Außerdem sprach der Richter dem unter schweren Dauerfolgen leidenden Buben bzw. seiner Mutter Teilschmerzensgeld und Teilschadenersatz in Höhe von insgesamt 11.000 Euro zu.

Eine weitere Kindergartenhelferin, die sich ebenfalls verantworten musste, wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie erst ins Bad gekommen war, als der Unfall schon passiert war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezirksanwalt Norbert Rautz gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger des Bademeisters kündigte volle Berufung an.