Die Heta-Gläubiger wollen eine Nachbesserung des 75-Prozent-Angebots. Sie wollen, dass auch Kärntens letztes Vermögen in das Angebot hineingerechnet wird, die Kelag-Anteile. Doch ein Verkauf der Anteile wäre aufgrund der Kärntner Verfassung gar nicht möglich, bestätigen zwei vom Land beauftragte Gutachter. Eine Analyse von Kleine Zeitung Kärnten Chefredakteur-Stv. Adolf Winkler.