Die Gründung einer Firma soll künftig über eine einzige Behördenstelle möglich sein, hat sich die Bundesregierung für den Herbst zum Ziel gesetzt. Dieses Konzept unter dem Titel "One-Stop-Shop" ist nicht ganz neu.

Im März 1998 etwa forderte die damalige ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat "eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmensgründer in jeder Bezirkshauptmannschaft".

"Ein Projekt - Ein Verfahren - Eine Behörde - Eine Anlaufstelle und Ein Ansprechpartner - Ein Formular und Ein Bescheid" müsse das Motto lauten, meinte die ÖVP-Politikerin vor gut 18 Jahren. Denn "Unternehmer in Österreich wenden für administrative Angelegenheiten im Durchschnitt 560 Stunden pro Jahr unentgeltlich für den Staat auf, das sind dreieinhalb Monate". Im Anschluss wurde zwei Jahre lang über das "One-Stop-Shop"-Prinzip für Anlagegenehmigungen diskutiert.

Gründung innerhalb von sieben Tagen

Im Jänner 2001 präsentierte die ÖVP vor ihrem Parteitag abermals ein Positionspapier, wonach man im Rahmen einer Verwaltungsreform auf die Bürgerkarte und das One-Stop-Shop-Prinzip setzen müsse.

Ab 2005 forderte die EU im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie die Einrichtung von One-Stop-Shops in jedem Mitgliedsstaat, bei denen die Unternehmer alle bürokratischen Formalitäten erledigen könnten. Die Gründungen sollten überall innerhalb von sieben Tagen möglich werden.

Aber auch heuer im Februar hat die Bundesregierung schon ein "Bürokratie-Abbaupaket" versprochen: Noch im ersten Halbjahr sollte die Reform kommen, wonach künftig die Bezirkshauptmannschaften als One-Stop-Shop agieren: Eine Anlaufstelle, ein Bescheid. Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial sollten noch schneller genehmigt werden, die Entscheidungsfrist sollte von drei auf maximal zwei Monate verkürzt werden.