Dem Österreicher sein Sackerl bleibt ein freies Gut. Eine findige deutsche Unternehmerin hatte sich den Begriff als Wortmarke schützen lassen - und von österreichischen Unternehmen für die Verwendung eine Lizenzgebühr verlangt. Die Wirtschaftskammer Österreich hat dem aber einen Riegel vorgeschoben und die Marke wieder löschen lassen.
Vor allem kleine Betriebe, die Kräutersackerl oder Ähnliches vertreiben, seien zur Kasse gebeten worden. Bei diesem Vorgehen bestehe aber "der dringende Verdacht eines unlauteren Geschäftsmodells", kritisiert Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. Die WKÖ habe daher in Deutschland einen Nichtigkeitsantrag auf Löschung dieser Marke gestellt. "Sackerl" beschreibe lediglich eine Dienstleistung bzw. ein Produkt und könne daher mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden, meint die WKÖ.
"Bösgläubige Markenanmeldungen"
Das Deutsche Markenamt habe dieser Argumentation vollinhaltlich stattgegeben und die Wortmarke "Sackerl" aus dem Markenregister rechtskräftig gestrichen. Mit dem heute, Freitag, erscheinenden Markenblatt-Heft werde die Löschung auch öffentlich, teilte die Wirtschaftskammer mit. Nun hofft Leitl, "dass dieser Fall präventive Wirkung hat und dazu beiträgt, unlautere Machenschaften wie bösgläubige Markenanmeldungen, die hauptsächlich dazu dienen sollen, andere Unternehmen zur Zahlung von Lizenzgebühren zu zwingen, künftig hintanzuhalten".
Einen ähnlichen Fall hatte es rund um den Tiroler Gruß "Griaß di" gegeben - der ebenfalls in Deutschland 2011 als Marke registriert und auf Druck der Tiroler Wirtschaftskammer 2013 wieder gelöscht wurde.