Gegen Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) wird es in ihrer früheren Funktion als Verkehrsministerin kein Amtsmissbrauch-Verfahren im Zusammenhang mit dem Semmering-Basistunnel (SBT) geben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) begründete dies damit, dass "kein Anfangsverdacht einer Straftat bestand".

Der Wiener Rechtsanwalt Andreas Manak hatte am 28. Juli 2014 eine Sachverhaltsdarstellung wegen der Genehmigung des Vorhabens SBT eingebracht. Die WKStA hat am 6. Oktober 2015 "von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Doris Bures abgesehen", heißt es in einem Amtszeugnis vom 23. Oktober, das der "Kleinen Zeitung" und der APA vorliegen.