US-Wettbewerbshüter ermitteln einem Medienbericht zufolge gegen den Internetkonzern Google wegen Missbrauchs seiner Vormachtstellung beim Smartphone-Betriebssystem Android. Wie die Wirtschaftsagentur Bloomberg am Freitag meldete, einigte sich die Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) mit dem Justizministerium darauf, dass sie die Ermittlungen leiten wird.
Bloomberg berief sich dabei auf zwei mit dem Fall vertraute Fachleute, die nicht namentlich genannt wurden. Demnach gab es bereits ein Treffen zwischen FTC- und Google-Vertretern.
Die Kartellhüter werfen Google vor, seine eigenen Dienste auf Android zu bevorzugen und seine Konkurrenten zu benachteiligen. Die Ermittlung steckt laut Bloomberg noch in den Anfängen, und es ist nicht sicher, ob sie in eine offizielle Untersuchung münden.
80 Prozent Weltmarktanteil
Das Android-Betriebssystem läuft nach Angaben der Marktbeobachtungsfirma International Data Corp auf mehr als vier von fünf Smartphones weltweit. Meist wird es im Paket mit verschiedenen vorinstallierten Google-Apps verkauft.
2013 war Google einer Klage wegen mutmaßlicher Manipulation der Ergebnisse seiner Suchmaschine zum Nachteil seiner Konkurrenten entgangen. Die FTC-Wettbewerbshüter erklärten damals, sie seien den Vorwürfen in den vergangenen eineinhalb Jahren "gründlich" nachgegangen, hätten aber nach dem in den USA geltenden Wettbewerbsrecht keine Handhabe, ein Verfahren gegen den Konzern einzuleiten. Bei den Ermittlungen ging es darum, ob das Unternehmen Nutzer seiner Suchmaschine zum Schaden der Konkurrenz zu seinen Onlineangeboten weiterleitet - und nicht zu denen der Mitbewerber.
Die EU-Kommission hatte schon Ende 2010 Ermittlungen gegen Google wegen des Vorwurfs eingeleitet, die Ergebnisse bestimmter Suchvorgänge illegal zu seinen Gunsten zu manipulieren. Der Konzern bestritt die Vorwürfe. Eine gütliche Einigung ist weiter möglich. Allerdings hat die Kommission in dem Fall, der auch noch weitere Geschäftspraktiken von Google betrifft, bereits mehrmals die von dem Konzern vorgeschlagene Lösung abgelehnt. Gibt es keine gütliche Einigung, könnte die Kommission eine milliardenschwere Geldbuße verhängen. Diese könnte Google wiederum vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anfechten.