Im Tarifkonflikt bei der Lufthansa haben die Piloten ihren Streik auf Mittwoch verlängert. Nach der Langstrecke am Dienstag sind dann die Kurz- und Mittelstreckenflüge dran, wie die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit am Montagabend mitteilte. Sie erhöht damit den Druck auf die Fluggesellschaft, mit der sie um Pensionsfragen ebenso streitet wie um die künftige Unternehmensstruktur.

Die Auswirkungen auf den Flughafen Wien waren zunächst noch offen. Der Pressesprecher des Flughafens, Peter Kleemann, riet am Montagabend gegenüber der APA dazu, sich rechtzeitig bei der Airline zu erkundigen.

Für Montag und Dienstag hatte Lufthansa nach der ersten Streikankündigung nur 84 Langstreckenflüge absagen müssen. Mit Hilfe freiwilliger Crews und aushelfender Piloten aus dem Management wollte Europas größte Fluggesellschaft mehr als die Hälfte der vom Streik bedrohten Langstrecken-Verbindungen anbieten.

Definitiv gestrichen waren am Montagabend 84 Übersee-Flüge von und nach Frankfurt, München und Düsseldorf. Die ersten Maschinen blieben bereits am Boden. Lufthansa wollte möglichst viele Passagiere aus diesen Flugzeugen auf andere Gesellschaften umbuchen. Über die Auswirkungen des weiteren Streiktages gab es zunächst keine Informationen. Lufthansa plant täglich rund 1.500 Flüge, die Masse davon auf den Kurz- und Mittelstrecken.

Der Streik der Piloten beginnt offiziell erst um 8.00 Uhr früh und soll nun bis Mittwoch um 24.00 Uhr fortgesetzt werden, wie die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) ankündigte. Auch Flüge der Tochter Germanwings würden bestreikt, sofern mit ihnen Lufthansa-Flüge ersetzt werden sollten.

Es handelt sich bereits um die 13. Arbeitsniederlegung in dem seit Anfang 2014 laufenden Tarifkonflikt.

Tipps für Reisende

Bei Flugausfällen ist dererste Ansprechpartner für Flugreisende die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Passagiere haben bei einer Strecke von 3.500 Kilometern und mehr ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Ist der Flug zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei kürzeren Verbindungen ab zwei Stunden.

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht.