Die Bayerische Landesbank hat einen gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung MAPS der Hypo Alpe-Adria-Bank geführten Zivilprozess in Wien nun auch beim Oberlandesgericht Wien verloren. Ursprünglich hatten die Bayern auf 50 Millionen Euro geklagt, den Streitwert dann aber auf 10 Millionen Euro reduziert. Das OLG bestätigte das Urteil von Charlotte Schillhammer, das diese im Dezember 2014 gefällt hatte.
"Der Berufung wird in der Hauptsache (...) nicht Folge gegeben", schreibt das OLG in seiner Eintscheidung, die der APA vorliegt.
"Die BayernLB nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird die Gründe untersuchen", so der Sprecher der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Es bleibe aber ein Ergebnis des Verfahrens vor dem Handelsgericht Wien, dass die BayernLB beim Kauf der Hypo Alpe Adria im Jahr 2007 über die Kapitalausstattung wissentlich falsch informiert worden sei - "und somit auch betrogen wurde", bekräftigte der Sprecher Ausführungen der BayernLB, die sie bereits gleich nach dem Urteil tätigte.
BayernLB sieht sich arglistig getäuscht
Im November 2011 hatte der Prozess am Handelsgericht Wien begonnen, dabei ging es um zwei Aktienverträge der BayernLB mit der MAPS. Bei der Übernahme der früheren Hypo Alpe Adria hatten die Bayern diese Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 117 Millionen Euro abgeschlossen. Nach der Notverstaatlichung der Hypo im Jahr 2009 sieht sich die BayernLB bei diesen zwei Aktienverträgen mit der MAPS arglistig getäuscht. Ihrer Ansicht nach war bereits die Bilanz per Ende 2006 aufgrund von Vorzugsaktiendeals 2004 samt Nebenabreden falsch und das Eigenkapital um zumindest 150 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Später sollen weiter Vorzugsaktiendeals mit eigenkapitalschädlichen Nebenabreden geschlossen worden sein. Die BayernLB behauptet, über diese Aktiendeals nicht richtig aufgeklärt worden sein, und klagte deshalb.
Die Richterin argumentierte in ihrer Begründung, die Klage abzuweisen, so: "Selbst wenn die Beklagte die Klägerin im Jahr 2007 vor Abschluss des ersten Aktienkaufvertrages darüber aufgeklärt hätte, dass es umfassend geheim gehaltene Nebenabreden gibt (...), hätte die Klägerin den Aktienkaufvertrag mit der Beklagten dennoch ohne Abschlag vom Kaufpreis abgeschlossen." Zudem sind für Schillhammer Schadenersatzansprüche für ein pflichtwidriges Verhalten vor dem zweiten Aktienkaufvertrag unter anderem daran gescheitert, dass "keine konkret dadurch verursachten Schäden der Klägerin ersichtlich" seien. Schillhammer sieht zwar die arglistige Täuschung gegeben, ebenso aber die Tatsache, dass die Bayern die Bank trotzdem, und zwar zum gleichen Preis, gekauft hätten.
Keine ordentliche Revision zulässig
Gegen die von OLG-Richter Klaus Dallinger gefällte Eintscheidung, das am 30. April ausgefertigt worden ist, ist keine ordentliche Revision zulässig. Das Verfahren, von dem sich die Bayern erhofft hatten, im Falle eines zu ihren Gunsten ausfallenden Urteils eine Rückabwicklung des gesamten Hypo-Kaufs anstrengen zu können, endet damit für die Landesbank mit enormen Kosten. Inklusive der Gerichtsgebühr betragen die gesamten Verfahrenskosten samt den Honoraren der Anwälte der Beklagten plus jenen der zahlreichen Nebenintervenienten rund 12 Mio. Euro.