Dies geht aus einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hervor.

Keine Verstöße

In vier Ländern wurden überhaupt keine Verstöße gegen die Besuchspflicht geahndet, nämlich im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich und in Vorarlberg. In der Steiermark wurden im vergangenen Schuljahr 22 Verfahren eingeleitet, in Oberösterreich 17, in Tirol 6 und in Salzburg eines.

Karmasin gab auf Anfrage der Grünen Abgeordneten Daniela Musiol überdies Auskunft zu den Ausnahmebewilligungen. Aus bestimmten Gründen, etwa Krankheit, kann ein Kind ja von der Kindergartenpflicht entbunden werden. 2013 (die aktuellste Zahl) war dies 354 mal der Fall.

Die Familienministerin betonte einmal mehr, dass die Regierung die 15a-Vereinbarung mit den Ländern über das kostenlose verpflichtende Kindergartenjahr jedenfalls verlängern möchte. Darin wird unter anderem der Ersatz der entfallenden Elternbeiträge geregelt. Für Aussagen über Ausgestaltung und Kosten des neuen Vertrages sei es aber noch zu früh, da noch verhandelt werde, so Karmasin.