Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die umstrittene Regelung der Gutachter-Bestellung im Strafprozess für verfassungswidrig erkannt und damit zahlreiche Großverfahren der letzten Jahre wie Telekom, Immofinanz und Hypo neu auf den Prüfstand gestellt. Am Zug ist der Oberste Gerichtshof (OGH), der alle anhängigen Verfahren vor dem Hintergrund der VfGH-Entscheids prüfen muss. Der Ausgang ist offen.

Die Regelung wurde nicht aufgehoben, weil sie bereits mit Jänner 2015 geändert wurde. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sieht durch die heutige Entscheidung des Höchstgerichts seine Reform der Strafprozessordnung (StPO) bestätigt. Die neue Regelung trage den Bedenken Rechnung, betonte Brandstetter in einer Aussendung. Bei Kenntnis eines Befangenheitsgrundes oder bei begründeten Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen haben Beschuldigte nun die Möglichkeit, auch selbst die Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme zu verlangen, wenn ihren Bedenken gegen den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen nicht entsprochen wird.

Bisherige Regelung "menschenrechtswidrig"

Bis Ende 2014 hatte der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren keine Möglichkeit, Einwände einzubringen oder einen eigenen Sachverständigen vorzuschlagen. Der VfGH ortet darin eine Verletzung der Waffengleichheit, eines der Prinzipien des fairen Verfahrens. Damit sei die Regelung menschenrechtswidrig gewesen.

Ein Automatismus für die vom Höchstrichter-Entscheid betroffenen Verfahren ergebe sich aber nicht, wurde heute vom VfGH-Präsidenten Gerhart Holzinger in einer Pressekonferenz betont. In jedem noch anhängigen Einzelfall müsse geprüft werden, wie sich die neue Situation auswirke. Grundsätzlich sei es auch nicht verboten, dass im Vorverfahren und im Hauptverfahren derselbe Sachverständige tätig werde.

Es geht um mehrere Fälle

Der Ball liegt also nun beim OGH. Dessen Sprecher Kurt Kirchbacher sagte auf APA-Anfrage, es gehe um "mehrere Fälle". Genau könne man die Zahl nicht beziffern. Konkret müssen nun alle Fälle, die nach der alten Rechtslage anhängig sind, diesbezüglich untersucht werden. Die Sachverständigenfrage spiele in verschiedenen Verfahren eine unterschiedliche Rolle.

Betroffen sind laut VfGH Verfahren der letzten Jahre mit "prominenten" Angeklagten. Es geht um große Wirtschaftscausen wie Immofinanz, Telekom Austria, Hypo Alpe Adria etc. Der VfGH hat sich aufgrund dreier Anträge des OGH auf Gesetzesprüfung mit dem Problem befasst. Eines der Anlass-Verfahren betraf Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics.

Auch Kartnig-Teilurteil betroffen

Weiters ist auch ein bekannter früherer Sportmanager betroffen: Ex-Sturm Graz-Präsident Hannes Kartnig war im November 2014 zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt wurden, die Strafe ist nicht rechtskräftig. Sein Anwalt ging über eine Individualbeschwerde gegen das Gesetz zum VfGH, was erst seit Anfang 2015 überhaupt zulässig ist. Auch dieses Verfahren muss jetzt im Licht des VfGH-Entscheids neu angeschaut werden.