Die Aufregung um die Verkürzung der Arbeitszeiten in den Spitälern schwappt nun von den Ärzten auf das Pflegepersonal über. Mit dem mit 1. Jänner in Kraft getretenen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wird nicht nur die Arbeitszeit der Mediziner, sondern auch jene der Pflegekräfte reduziert. Weil nun auch das nicht-ärztliche Personal mehr Geld fordert, gibt es bereits in einigen Ländern Aufregung.

Wie bei den Ärzten wurde auch bei den Pflegern die maximal zulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 60 auf 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von mehreren Monaten gesenkt. Dafür wurde allerdings für beide Berufsgruppen eine Übergangsfrist bis Mitte 2021 gesetzt. Seit Jahresbeginn dürfen Ärzte und Pflegekräfte eigentlich nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen sie zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit derzeit noch bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab Mitte 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Heftige Proteste

Da den Spitalsärzten durch die kürzeren Arbeitszeiten Gehaltskürzungen drohten, haben in fast allen Bundesländern intensive Verhandlungen stattgefunden, die zum Teil auch von heftigen Protesten der Ärzte begleitet waren bzw. immer noch sind. Vor allem in Wien ist der Konflikt zuletzt eskaliert, auch im Burgenland gibt es noch keine Einigung über einen Ausgleich der Einkommensverluste.

Im Schatten dieser Auseinandersetzungen hat nun auch das nicht-ärztliche Personal - Pflegemitarbeiter, Radiologietechnologen und medizinisch-technische Assistenten - in einzelnen Bundesländern mehr Geld gefordert. Vor allem in Salzburg droht schon eine Eskalation, weil das Pflegepersonal eine Erhöhung der Gehälter um 30 Prozent verlangt. In Oberösterreich sollen die Verhandlungen in knapp zwei Wochen starten.

Einen Unterschied gibt es allerdings bei den Dienstzeiten zwischen Ärzten und Pflegepersonal in den Spitälern. Die Mediziner durften bisher 48 Stunden in einem Stück arbeiten, das wurde nun auf maximal 25 Stunden begrenzt. Bei den Pflegekräften gab es hingegen schon bisher nur maximal 25-Stunden-Dienste in einem Stück. Deshalb wurde bei ihnen in der Praxis die durchschnittlich mögliche maximale Wochenarbeitszeit von bisher 60 Stunden auch kaum erreicht.