Zu vier Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstag ein 22-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann hatte laut Anklage im Oktober des Vorjahres einer 32-Jährigen eine Schnittverletzung am Hals zugefügt und sie danach in einen Bach gestoßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.