Die Zahl der Skiunfälle in der bisherigen Wintersaison ist alarmierend: Laut Alpinpolizei kam es auf Kärntens Skipisten bereits zu rund 40 schweren Kollisionen. Auffällig ist, dass heuer der Anteil der Fahrerflüchtigen zugenommen habe, sagt Josef Bierbaumer, Chef der Kärntner Alpinpolizei. Wer einen Verletzten nicht Erste Hilfe leistet, handelt nicht nur moralisch bedenklich, sondern begeht auch eine Straftat: Es ist strafbar, einem Verletzten nicht zu helfen. Das Delikt „Imstichlassen eines Verletzten“ liegt vor, wenn jemand eine Körperverletzung verursacht hat und nicht hilft. Dann droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Aber auch Zeugen oder sonst am Unfall Beteiligte sind verpflichtet zu helfen. Sie können wegen „Unterlassen der Hilfeleistung“ belangt werden und müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.