Das Pyrotechnikgesetz 2010 gibt die Flugrichtung vor: „Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten“, heißt es in Paragraf 38. Kategorie F2 sind Kleinfeuerwerke – wie Raketen, Vulkane, „Schweizer Kracher –, die an unter 18-jährige Personen nicht abgegeben werden und von ihnen auch nicht verwendet werden dürfen.