Mit 1. Jänner 2016 müssen per Gesetz alle Behörden, Schulen, Ämter, Geschäfte wie Gastronomiebetriebe barrierefrei sein. Was bedeutet das konkret?
ISABELLA SCHEIFLINGER: Barrierefrei ist mehr als „nur“ die bauliche Maßnahme für Rollstuhlfahrer, also eine Rampe. Das bedeutet etwa auch eine Glasflächenmarkierung für sehbeeinträchtigte Personen oder eine Induktionsschleife im Veranstaltungsraum. Damit können schwerhörige Personen ihr Hörgerät umschalten und das Gesprochene via Hörapparat störungsfrei verstehen. Barrierefrei heißt aber auch, Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten leicht verständlich aufzubereiten. Oder dass sich Menschen mit Behinderung nicht beleidigt oder belästigt fühlen.