Zwei Tiroler im Alter von 20 und 21 Jahren haben sich am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten müssen. Laut Anklage haben die beiden an mehreren teilweise öffentlichen Orten nationalsozialistische Symbole, Runen und Zahlenkombinationen angebracht. Außerdem sollen die beiden entsprechende Bilder verschickt und Lieder verbreitet haben.

Dem 20-jährigen Erstangeklagten wurde darüber hinaus vorgeworfen, mit weiteren Beteiligten vier Rohrbomben gebaut zu haben. Eine davon habe er vor der Polizeiinspektion in Axams in der Silvesternacht kurz nach Mitternacht zur Detonation gebracht. Dabei seien laut Staatsanwältin Veronika Breithüber Metallsplitter bis zu 50 Meter durch die Luft geflogen und hätten eine in einem parkenden Auto wartende Frau gefährdet.

Der Erstangeklagte bekannte sich vor Richter Gerhard Melichar teilweise schuldig. Er habe sich nichts dabei gedacht, meinte der 20-Jährige. Warum er jedoch in Italien Bier- und Weinflaschen mit dem Abbild von Adolf Hitler gekauft und diese bei sich zu Hause aufgestellt hatte, konnte der junge Tiroler nicht erklären. Außerdem würden die ihm zur Last gelegten, auf eine Baumhütte gesprayten Symbole teilweise nicht von ihm stammen.

Verteidiger Albert Heiß schob indes dem Schulsystem die Schuld in die Schuhe. "Mein Mandant hat über die NS-Zeit relativ wenig gewusst. In der Schule hat man diese Zeit ausgeklammert", sagte der Rechtsanwalt.