Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er sagte, das Mädchen sei auf dem Parkplatz nur auf die Toilette gegangen.

Staatsanwältin Barbara Fischer warf dem Beschuldigten Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, versuchte Nötigung und wegen eines gefälschten Führerscheines, mit dem er sich bei einer Polizeikontrolle auswies, Fälschung besonders geschützter Urkunden vor. Der Bulgare war der ehemalige Lebensgefährte der Großmutter der 13-Jährigen. Er verdiente zuletzt als Schwarzarbeiter auf Baustellen sein Geld und hatte bei der im Gasteinertal wohnenden Familie Unterschlupf gefunden. "Er konnte dort duschen, geschlafen hat er in seinem Auto", schilderte Fischer.

Das Mädchen und ihr Bruder durften den Mann sogar "Opa" nennen. Dieser soll den guten Kontakt zur Familie und das Naheverhältnis brutal ausgenützt haben: Laut Staatsanwältin überredete er die 13-Jährige, mit ihm Einkaufen zu gehen. Auf der Fahrt in Richtung Schwarzach habe er seinen Wagen in Lend neben der Landesstraße geparkt, anschließend das Mädchen vom Beifahrersitz gezerrt, es mit Gewalt auf die umgeklappten Rücksitze gedrückt und sie zum Beischlaf genötigt, erklärte Fischer. "Er hielt ihr den Mund zu und drohte ihr, die Zunge herauszureißen."

Druck ausgeübt?

Falls sie von dem Vorfall jemanden etwas erzähle, gehe das für sie und ihre Familie schlecht aus, soll der Angeklagte die 13-Jährige danach noch psychisch unter Druck gesetzt haben. Er werde ihren Vater in ein Loch stecken und alles daran setzen, dass er nicht mehr herauskomme, zitierte Fischer aus der Anklageschrift. Einige Tage später, am 14. September, vertraute sich das Mädchen ihrer Mutter an, die dann Anzeige erstattete. Der Verdächtige wurde verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Die 13-Jährige leide physisch und psychisch massiv an den Folgen der Tat, sie habe Albträume und Schlafstörungen, erläuterte die Privatbeteiligtenvertreterin. Die Anwältin beantragte ein Teilentschädigung in Höhe von 3.500 Euro.

Der Angeklagte ist Vater eines 15-jährigen Sohnes. Er hatte schon in seiner Einvernahme vor dem Prozess angegeben, bei der Anzeige handle es sich nur um einen Racheakt des Stiefvaters des Mädchen, denn dieser schulde ihm Geld und wolle ihn deshalb loswerden. Verfahrenshelfer Helmut Schott sagte zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Anna-Sophia Geisselhofer: Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. "Er ist zur falschen Zeit möglicherweise am falschen Ort gewesen. Bemerkenswert ist, dass das Mädchen nicht den Zeitpunkt angeben konnte, wann das passiert ist. Sie schilderte, dass sie nachher noch Kebap essen gegangen ist und ferngesehen hat. Dieses Verhalten ist völlig atypisch für so eine schreckliche Tat. Die Anzeige ist auch erst 14 Tage später erfolgt. Es lohnt sich sicher, ein Gutachten zu erstellen, ob die Aussage des Opfers glaubwürdig ist", erklärte der Rechtsanwalt.

Der Beschuldigte hätte sich in den drei Wochen bis zu seiner Verhaftung auch ins Ausland absetzen können. Dass er das nicht getan hat, spreche für ihn, gab der Verfahrenshelfer zu bedenken. "Es wird ein Freispruch zu fällen sein." Einzig zur Urkundenfälschung legte der Mann ein Geständnis ab. Er ist in Bulgarien bereits wegen mehrerer Diebstähle vorbestraft.

Prozess vertagt

Der Prozess ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Es werden noch mehrere Zeugen einvernommen, zudem müsse ein DNA-Gutachten eingeholt werden, erklärte Gerichtssprecherin Christina Rott.