Ein junger Inder hat endgültig eine Klage gegen seine eigene Geburt verloren. Mit der Entscheidung des hohen Gerichts von Gujarat endete ein jahrzehntealter juristischer Streit mit der Regierung des westindischen Bundesstaats, den noch die Mutter des Klägers, Vijuben Patel, angestrengt hatte.

Diese hatte sich nach der Geburt von vier Kindern in einem von der Regierung von Gujarat betriebenen Zentrum sterilisieren lassen. Doch der Eingriff schlug fehl, 1985 kam ihr Sohn Rajesh Laljibhai zur Welt. Zwei Jahre später zog Vijuben Patel vor Gericht und verlangte Unterhalt von der Regierung für ihren Sohn, den sie vorsorglich als Mitkläger aufführte. Nach jahrelangem zähen Warten sprach ihr ein Gericht umgerechnet 345 Euro zu.

Fehlerquote: Ein Prozent

Die Behörden legten Berufung ein, und im vergangenen Dezember forderte ein höheres Gericht dann die Rückzahlung des Geldes - inzwischen war die Mutter aber gestorben und ihr Sohn setzte an ihrer Stelle den Kampf fort. Der junge Mann habe das für seine Mutter getan, sagte sein Anwalt.

Der Richter befand nun, dass bei Sterilisierungen stets auch die Möglichkeit des Scheiterns bestehe und Rajeshs Geburt deshalb nicht die Konsequenz einer nachlässigen Behandlung gewesen sei. Er muss nun das Geld zurückzahlen, das seine Mutter 1992 erhalten hatte.

Viele indische Bundesstaaten setzen im Kampf gegen die Bevölkerungsexplosion immer noch auf inzwischen umstrittene Massensterilisierungen. Meistens werden dabei die Eileiter abgebunden, ein Eingriff mit einer Fehlerquote von rund einem Prozent.