Der Prozess gegen eine Schlepperbande, die für den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen auf der Ostautobahn (A4) verantwortlich sein soll, wurde heute, Montag, am Gericht im südungarischen Kecskemet mit der Anhörung des Drittangeklagten fortgesetzt. Dieser hat die in der Anklageschrift formulierten Inhalte nicht akzeptiert.

Er habe nicht gewusst, dass in dem Kühl-Lkw auch Kinder und Frauen waren, da er bei deren Einsteigen nicht anwesend war. Er habe auch keine Kenntnisse darüber gehabt, dass die Insassen des Lkw nicht genug Luft bekamen.

Der Bulgare wies weiter zurück, dass er während des Transportes einem anderen Mitangeklagten Anweisungen gegeben hätte. Nach dem Stopp in Österreich habe er die Tür des Laderaumes des Fahrzeuges nicht geöffnet. Das wäre die Aufgabe des Chauffeurs gewesen, der für den Transport der geschmuggelten Personen zuständig war.

Anklage wegen Mordes

Dem Drittangeklagten wird qualifizierter Mord und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Medizinische Gutachten hatten den Mann als zurechnungsfähig bezeichnet, der die Folgen seiner Tat durchaus habe ermessen können.

Am Dienstag wird es weiter zu Reaktionen von Mitangeklagten auf Aussagen des Drittangeklagten kommen sowie zur Bekanntgabe von Abhörprotokollen. Drei der vierzehn Angeklagten des Parndorf-Prozesses sind noch auf der Flucht. Seit 21. Juni 2017 wird gegen Bandenchefs und Mitläufer in Kecskemet verhandelt. Sie sollen die Schuld für den grausamen Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak tragen. Unter den 71 Opfern waren auch vier Kinder.