Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind beide Angeklagten vorerst nicht rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag im Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bisher einmalig in Deutschland.

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Verteidigung: Kein Tötungsvorsatz

Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

Die Angeklagten im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht auf den 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Bei Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 km/h.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine Schuld.